PPA-Verträge – Beratungsleistungen
Warum?
Ein langfristiger Power Purchase Agreement (PPA) kann die Planbarkeit der Energiekosten erhöhen und die Erreichung von Zielen im Bereich erneuerbarer Energien unterstützen. Die bilanzielle Abbildung im Jahres- bzw. Konzernabschluss ist jedoch nicht immer eindeutig. Abhängig von den vertraglichen Bedingungen und der Ausgestaltung kann ein PPA als Vertrag über den Strombezug für den Eigenbedarf („own use“) außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9 liegen oder als zum beizulegenden Zeitwert bewertetes Finanzinstrument in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen.
Die Beurteilung erfordert eine detaillierte Analyse der Vertragsbedingungen, des Verbrauchsprofils des Abnehmers, des Erzeugungsprofils der erneuerbaren Energiequelle, der Behandlung überschüssiger Strommengen sowie des Preismechanismus. Fällt ein PPA in den Anwendungsbereich von IFRS 9, kann darüber hinaus die Entwicklung eines Bewertungsmodells sowie die Prüfung der Anwendung von Hedge Accounting erforderlich sein.
Eine fundierte bilanzielle Beurteilung trägt dazu bei, das Risiko nachträglicher Anpassungen des Abschlusses, langwieriger Abstimmungen mit dem Abschlussprüfer sowie unerwarteter Ergebnisschwankungen zu reduzieren.
Für wen?
Wir unterstützen:
- börsennotierte Unternehmen und Unternehmensgruppen, die nach IFRS berichten, bei denen ein PPA wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss haben kann,
- energieintensive Industrieunternehmen, unter anderem aus der Chemie-, Lebensmittel-, Automobil-, Stahl- und Zementindustrie,
- Betreiber von Rechenzentren, Handelsketten und andere Unternehmen mit einem hohen oder schwankenden Stromverbrauchsprofil,
- Unternehmen, die ihren ersten PPA abschließen und die bilanziellen Auswirkungen verstehen möchten, bevor die kommerziellen Vertragsbedingungen final genehmigt werden,
- Unternehmen mit physischen oder virtuellen PPAs, bei denen Profilabweichungen, der Verkauf überschüssiger Strommengen, Preisindexierungen oder Differenzausgleichsmechanismen (Contracts for Difference) auftreten,
- Finance-, Treasury- und Controlling-Teams, die für Bewertungen, Bilanzierungsrichtlinien oder die Beantwortung von Fragen des Abschlussprüfers verantwortlich sind.
Wie?
PPAs sind von Natur aus ein multidisziplinäres Themenfeld. Wir verbinden Expertise in IFRS, der Bewertung von Finanzinstrumenten und den Energiemärkten. Wir analysieren jeden Vertrag sowohl aus Sicht der Finanzberichterstattung als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, einschließlich der vertraglich vereinbarten Mengen, Lieferprofile, Preismechanismen und der Exponierung gegenüber Risiken des Energiemarktes.
Sie erhalten eine konsistente und fundiert dokumentierte bilanzielle Beurteilung, Bewertungsannahmen sowie unterstützende Dokumentation, die sowohl für die Abschlusserstellung zum jeweiligen Stichtag als auch für Abstimmungen mit Ihrem Abschlussprüfer verwendet werden können.
Unsere Beratungsleistungen umfassen unter anderem:
- PPA Quick Diagnostic: Prüfung eines Vertragsentwurfs oder eines bereits abgeschlossenen Vertrags, Identifizierung der wesentlichen bilanziellen Risiken sowie Empfehlungen zu den weiteren Schritten,
- Own-use-Beurteilung: Analyse des Zwecks des Vertragsabschlusses, der erwarteten Stromlieferungen und des Stromverbrauchs, der Häufigkeit des Verkaufs überschüssiger Strommengen sowie der Behandlung von Mengen- und Profilabweichungen,
- Beurteilung der Klassifizierung nach IFRS 9: Feststellung, ob der Vertrag in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fällt, ob er die Definition eines Derivats erfüllt und welche Bilanzierungsvorschriften anzuwenden sind,
- Bewertung des Finanzinstruments: Entwicklung oder Überprüfung eines IFRS-13-konformen Fair-Value-Bewertungsmodells unter Berücksichtigung von Strompreiskurven, Erzeugungs- und Verbrauchsprofilen, Kreditrisiken und Diskontierung,
- Implementierung von Hedge Accounting: Beurteilung der Voraussetzungen für die Anwendung von Hedge Accounting, Erstellung der Dokumentation der Sicherungsbeziehung, Festlegung der Methodik zur Effektivitätsmessung sowie der entsprechenden bilanziellen Abbildung,
- prüfungsfähige Dokumentation: technisches Accounting Memorandum, Beschreibung des Bewertungsmodells und der wesentlichen Annahmen, vorgeschlagene Buchungssätze, erforderliche Angaben im Abschluss sowie unterstützende Unterlagen zur Beantwortung von Fragen des Abschlussprüfers.